ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

1.1 Für Dienstleistungsverträge über Beratungs- und Planungsarbeiten und sonstige Dienstleistungen des Auftragnehmers (para-pix gmbh) mit seinen Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.

1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Auf diese Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

2. Projekt- und Leistungsbeschreibung

2.1 Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projekts sowie die Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag festlegen.

2.2 In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.

3. Durchführung des Vertrages

3.1 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zur Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seines Projekts (Ziff. 2.1). Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für den Ablauf des Projekts in seiner Gesamtheit sowie für dessen Ergebnisse.

3.2 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der Auftragnehmer die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen. Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nicht, jedoch wird der Auftragnehmer bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.

4. Termine und Fristen

4.1 Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich.

4.2 Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. Der Kunde hat im Falle des Verzuges des Auftragnehmers das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist den betreffenden Vertrag unter Ausschluss aller anderen Rechte - mit Ausnahme der Rechte nach Ziff. 4.3 - fristlos zu kündigen. Teilleistungen, die unter dem betreffenden Vertrag von dem Auftragnehmer bis zur Kündigung erbracht worden sind, werden vom Kunden vollständig bezahlt.

4.3 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5 %, maximal jedoch auf 5 % des von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche Schadenersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

5. Ansprechpartner der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre Ansprechpartner nebst Stellvertreter für Fragen ihrer Zusammenarbeit benennen.

6. Mitwirkung des Kunden

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden.

6.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung (Ziff. 2.2) sind wesentliche Pflichten des Kunden.

6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung.

6.4 Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen.

6.5 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos zurückgreifen kann.

6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück.

6.8 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem Dienstleistungsvertrag zu regeln.

7. Leistungsnachweis

Der Auftraggeber kann „vor“ Beginn der Dienstleistungen einen „Leistungsnachweis" anfordern, der der jeweiligen Rechnung beifügt wird.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelung enthält, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung des Auftragnehmers.

8.2 Reisekosten und Spesen, welche der Auftragnehmer seinen im Rahmen des Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung des Auftragnehmers zu zahlen hat, werden dem Kunden nach Abzug der Vorsteuern weiterberechnet. Reisezeiten werden mit 75% des für den entsprechenden Mitarbeiter in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung des Auftragnehmers ausgewiesenen Stundensatzes vergütet.

8.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.

8.4 Die Vergütung sowie die Reisekosten und Spesen werden kalendermonatlich nachträglich in Rechnung gestellt.

8.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.

9. Nutzungsrecht

Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Auftragnehmers ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, er darf die Ergebnisse aller vom Auftragnehmer unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

10. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer wird die von ihm zu erbringenden Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum erbringen.

11. Haftung

Für die Haftung des Auftragnehmers sowie für die Eigenhaftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - gelten folgende Haftungsregelungen:

11.1 Der Auftragnehmer haftet für von ihm grob fahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden höchstens bis zur Hälfte des Auftragswertes. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass er deren Vernichtung grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer gesetzlich zwingend haftet.

11.3 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder vom Auftragnehmer aufnehmen zu lassen.

11.4 Soweit Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund leichter Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art - der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.

12.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich

a) von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält, oder,

b) die bei Vertragsabschluß bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt wurden.

12.3 Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe entsprechend verpflichten.

12.4 Die oben beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung des Vertrages für weitere fünf Jahre ab dem Ende seiner Laufzeit bestehen.

12.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Dienstleistungsvertrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Kunden gemäß dessen schriftlicher Weisung nach § 11 BDSG verarbeiten.

12.6 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.

13. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde Mitarbeiter des Auftragnehmers weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.

14. Vertragsbeendigung, Kündigung

14.1 Im Falle der von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den im Dienstvertrag bzw. gemäß Ziffer 8 vereinbarten Preisen bzw. Stunden- oder Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten, erhält der Auftragnehmer über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus mindestens 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Der Nachweis, dass der Auftragnehmer infolge der Nichtausführung weiterer Leistungen weniger als 65% des Wertes der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb eine über die Mindestvergütung von 35% gemäß Satz 2 hinausgehende Vergütung beanspruchen kann, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

14.2 Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden.

14.3 Jegliche Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.

15. Sonstiges

15.1 Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

15.2 Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

15.3 Der Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen.

15.4 Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

15.5 Der Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist in dem Dienstvertrag zu bezeichnen.

15.6 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der jeweilige Sitz des Auftragnehmers.